top of page
rissige Oberfläche

Soforthilfeprogramm

2-tägiges Soforthilfeprogramm

 

  1. Falls erforderlich: Sofortmaßnahmen einleiten (z.B. aktive Hilfe bei Banken, Krankenkassen, Finanzamt, Lieferanten oder auch Aktionen zur Verringerung der Außenstände)

  2. Ermittlung der „wirklichen“ Ursachen von bestehenden Problemen

  3. Unterbreitung konkreter Lösungsvorschläge

  4. Soweit möglich, bereits die direkte Umsetzung der Lösungsvorschläge

​

Am Ende des 2-tägigen Soforthilfeprogramms …

 

  • Natürlich können auch wir in zwei Tagen nicht alle Probleme lösen. D.h., es wird immer auch Lösungswege geben, die wir in diesen zwei Tagen nur andenken oder anschieben können. Zu diesen Punkten setzen wir uns am Ende noch mal mit dem Unternehmer zusammen und prüfen, wer das ab dem Folgetag weiter in die Praxis umsetzen kann.

 

  • Kann der Unternehmer es selbst, wenn er noch ein paar Tipps bekommt? Hat er im Freundes- oder Bekanntenkreis einen Fachmann, den wir einbinden können? Hat er in der Vergangenheit schon mit Experten gearbeitet, die jetzt weiter in die Pflicht genommen werden können? 

 

  • Wenn der Unternehmer hier jemanden hat, organisieren wir das und machen eine Arbeitsübergabe an diese Person. Damit sind die Arbeiten im Rahmen des 2-tägigen Soforthilfeprogramms abgeschlossen. 

 

  • Nur für den Fall, dass der Unternehmer niemanden hat – wenn er ganz alleine dasteht – dann kann er den Antrag stellen, dass sich unsere ehrenamtlichen Spezialisten um die weitere Umsetzung aller Maßnahmen kümmern und ihn permanent dabei coachen.

​

Wenn unsere Spezialisten weiter helfen sollen …

 

  • Auch die Umsetzung aller weiteren Maßnahmen erfolgt immer unentgeltlich. Vom ersten Tag an werden die Lösungen individuell auf das Unternehmen, auf die dort arbeitenden Menschen und auf das Umfeld zugeschnitten und umgesetzt. Wobei der Unternehmer selbst immer mit eingebunden wird. 

 

  • Leider haben wir für diese weitere Unterstützung eine lange Warteliste, da wir unsere Mitglieder laut den Vereinsstatuten bevorzugen müssen. Der Unternehmer kann sich da eintragen lassen und sobald wir die personellen Möglichkeiten dafür haben, kommen wir auf ihn zu.

 

  • Falls die Zeit drängt, kann der Unternehmer den Antrag stellen, „Fördermitglied in Not“ (verringerter Beitrag) zu werden. Als „Fördermitglied in Not“ kann er sämtliche Einrichtungen, Spezialisten und Coaches ab sofort nutzen. 
    Aber auch hier müssen wir zunächst prüfen, ob noch ein Platz bzw. Kapazitäten frei sind. 

​

Schweigepflicht

 

  • Alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unseres Hauses (z.B. unsere ehrenamtlichen Spezialisten, die Verwaltungsmitarbeiter, etc.) unterliegen der absoluten Schweigepflicht.

 

  • Wir veröffentlichen prinzipiell keine Referenzen, so dass kein Unternehmer befürchten muss, als solcher in der Öffentlichkeit bekannt zu werden.

 

Bitte besprechen Sie mit mir weitere Details zum Soforthilfeprogramm!

bottom of page